Wissenswertes
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2013 Änderungen im ADR 2013

Neues zur ADR-Schulungsbescheinigung

Seit 1. Januar 2013 wird die bisherige orangefarbene Bescheinigung durch eine sogenannte"ADR-Card" ersetzt. Die neue Karte enthält neben den persönlichen Daten des Fahrers und der Angabe der Gefahrgutklassen, die von ihm befördert werden dürfen, auch ein Lichtbild des Inhabers. Hierfür muss spätestens zur jeweiligen Prüfung (Basiskurs, Aufbaukurse, Auffrischung) ein Foto in Passbildqualität vorgelegt werden.

 

Die Neuregelung gilt für Fahrer, die ihre Prüfung nach dem 1. Januar 2013 ablegen. Für Fahrer mit einer alten Bescheinigung ändert sich zunächst nichts. Bereits von der IHK ausgestellte ADR-Bescheinigungen in Papierform dürfen bis zum Ablauf ihrer fünfjährigen Geltungsdauer weiter verwendet werden.

 

Änderungen bzw. Neuerungen im ADR 2013
01.10.2006 Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG

Es gilt für alle Kraftfahrer und Fahrerinnen, welche zu gewerblichen Zwecken Fahrten mit der Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE durchführen.

Dazu zählen auch folgende Fahrergruppen:
Abschleppunternehmen, Müllfahrzeuge, Möbeltransporter, Busse für Behindertentransporte, Krankentransporte mit der FS K1, C1 in Fahrzeugen mit zGG mehr als 3,5t.

Berufsausbildung ALT für Fahrer und Fahrerinnen PV und GV

Fahrerlaubnis
Fahrer oder Fahrerin
Berufsausbildung NEU für Fahrer und Fahrerinnen PV und GV

Fahrerlaubnis

GQ mit IHK-Prüfung

Fahrer oder Fahrerin
Weiterbildung alle 5 Jahre
Welche Grundqualifikationen werden unterschieden ?
Weiterbildung
Alle gewerblichen Kraftfahrer/innen KOM / LKW müssen zukünftig eine sogenannte obligatorische Weiterbildung durchlaufen.
  • Weiterbildung alle 5 Jahre
  • 35 Std. a 60 Min.
  • eine Ausbildungseinheit muss mindestens 7 Std. betragen
  • Aufteilung der Weiterbildung auf 5 Jahre möglich
  • Seminar in verschiedenen Ausbildungsbetrieben möglich
  • Inhalte werden im GV/PV unterschieden
Wann muss ich zur ersten Weiterbildung ?
  • Führerscheinneulinge 5 Jahre nach GQ
  • KOM Fahrer/innen bis spätestens 10.09.2013
    (Ausnahme 10.09.2015 wenn FS-Ablauf übereinstimmt)
  • LKW Fahrer/innen bis spätestens 10.09.2014
    (Ausnahme 10.09.2016 wenn FS-Ablauf übereinstimmt)
Wichtig!
Um unnötige Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, das Ende der Weiterbildung auf den Ablauf des Führerscheines zu legen.
Beginnen Sie rechtzeitig 2007/08 Ihre Weiterbildung ggf. einmal im Jahr 7 Std. und finden Sie Ihren Rhythmus!